Ziele und Massnahmen

Entwicklungsziele und Massnahmen

 

Das Projektgebiet Lauerzersee ist als wertvoller Lebensraum und attraktive

Erholungslandschaft für Mensch, Tiere und Pflanzen in all seinen natürlichen Aspekten und

Beständen zu erhalten, zu pflegen und zu fördern.

 

1. Die Erschliessung der Erholungslandschaft Lauerzersee mit ÖV, MIV und LV ist sinnvoll

geregelt. (Besucherlenkung)

 

Parkierung

1.1 Schaffung neuer Parkierungsflächen an der Peripherie (im Gewerbegebiet Riedmattli) prüfen

1.2 Vergrösserung der Parkierungsflächen beim Restaurant Waage, Badi/Camping Buechenhof und beim Zeughausareal Steinen prüfen

1.3 Einheitliche Parkplatzbewirtschaftung einrichten und bestehende Parkplätze (Standorte Parkplatz beim Brüggli Goldbach, Parkplätze im Dorfzentrum in Lauerz, Parkplatz beim Kantonalen Berufsbildungszentrum Goldau, Parkplatz an der Seestrasse bei der Insel Schwanau und Parkplätze bei der Eishalle Zingel) in die Parkplatzbewirtschaftung einbeziehen ÖV

1.4 Ausdehnung der Buslinie 1b (Lauerz Mühle-Goldau) auf die Wochenende sowie eine Erhöhung der Frequenz an den Wochentagen prüfen (Potenzial der Fahrgäste im Auge behalten)

 

Optimierung Sägelstrasse

1.5 Verkehrskonzept Sägelstrasse Steinen, Tiefbauamt Kanton Schwyz, 21.03.2007: gemäss Kapitel Empfehlung Seite 8 Kombination der Konzepte 3b (ohne Lichtsignalanlage) und 4. 

  • Abgetrennte Fläche für die Fussgänger prüfen (vgl. auch Anregung im Radverkehrskonzept Rigi-Mythen)
  • Ausbildung einer einheitlichen Strassenbreite mit einer Fahrbahn und den notwendigen Ausweichstellen / Anpassungen
  • Die Fussgängermarkierung darf befahren werden, wenn dadurch keine Fussgänger behindert werden
  • Bauliche, gestalterische und organisatorische Massnahmen gegen das wilde Parkieren entlang der Sägelstrasse
  • Den inoffiziellen Parkplatz bei der Kreuzung Sägelstrasse mit dem Weg aus dem Auli aufheben
  • Für die baulichen Entflechtungsmassnahmen innerhalb Perimeter Moorlandschaft und für das Beanspruchen von Flachmoorbiotopen sind Kompensationsmassnahmen notwendig (vorgängig mit BAFU klären)

 

2. Ein attraktives Wegenetz führt die Besucher gezielt durch die einmalige Landschaft und zu den Erlebnisschwerpunkten. (Besucherlenkung) 

Lauerzersee-Rundweg für Fussgänger, Velofahrer und Inline-Skater (Grosser Rundweg)

2.1 Lauerz: von Restaurant Fischerstube bis Restaurant Bauernhof: Möglichkeit einer Kernfahrbahn, Rad- / Inlinestreifen prüfen oder Erlaubnis auf dem Trottoir Inlineskaten zu dürfen

2.2 Östlich der Freihaltezone Seewen hinter der Badi und den Bootsanlagen die Möglichkeit einer Fussgängerüberführung über den See prüfen (Hängebrücke oder ähnliches ist technisch realisierbar)

2.3 Auliweg ab Dorfausgang Lauerz (Ende Siedlungsgebiet) bis Einmündung Sägelstrasse: Durchgängiger Weg für Inline-Skater und Velofahrer; innerhalb Perimeter Moorlandschaft sind Kompensationsmassnahmen wie z.B. Wegaufhebung nördlich Chlausenbach notwendig (vorgängig mit BAFU klären)

2.4 Prüfen einer regelmässigen Fährverbindung zwischen der Insel Schwanau und dem Grossen Rundweg 

 

Rundweg für Fussgänger (Kleiner Rundweg)

2.5 Ab Aussichtspunkt bei Bernerhöchi neue Wegführung, Panoramaweg (Spur, nicht befestigt) ausserhalb Flachmoorinventar anlegen Erholungs- und Freizeitinfrastruktur

2.6 Erlebnisspielplatz für Familien bei den Campinganlagen Bernerhöchi und Buechenhof und in Seewen anlegen bzw. aufwerten

2.7 Restaurationsbetriebe entlang des Grossen Rundweges in die Wegführung einbeziehen

2.8 An im Massnahmenplan bezeichneten Stellen (nicht abschliessend) Modul „Bänkli, Baum, Abfalleimer“ (Corporate Identity) bzw. bestehende Einrichtungen dieser Art aufwerten

2.9 An im Massnahmenplan bezeichneten Stellen (nicht abschliessend) Modul „Bänkli, Baum, Abfalleimer“ neu anbringen (Corporate Identity)

2.10 An im Massnahmenplan bezeichneten Stellen (nicht abschliessend) Modul „Bänkli, Baum, Abfalleimer, Feuerstelle“ (Corporate Identity) bzw. bestehende Einrichtungen dieser Art aufwerten

2.11 Zusätzliche Pedalos an den Bootsplätzen Buechenhof und Badi Seewen anbieten. Pedalos mit Natur- und Landschaftsinformationen ausstatten

 

Weitere Massnahmen

2.12 Wegstücke (Seemattliweg-Gotthardweg) entlang der Autobahn freundlicher und attraktiv ausgestalten, evt. Baumreihen pflanzen. Mit einem massvollen Ausbau zur Autobahn hin könnte ein fahrbahngetrennter Weg nur für Fussgänger angestrebt werden

2.13 Wege innerhalb von wertvollen Lebensräumen sperren (mit geeigneten Mitteln wie Tafeln / Barrieren), Wegzugang nur für land- und forstwirtschaftlichen Verkehr zulassen – dies auch als Kompensationsmassnahme für die Entflechtungs-massnahmen an der Sägelstrasse bzw. für den Ausbau des Auliweges.

 

3. Die Besucher werden über die Eigentümlichkeiten von Fauna, Flora und Landschaft

informiert und mit geeigneten Massnahmen sensibilisiert. (Besucherlenkung)

3.1 ‚Besucherplattform’ mit angepasstem Veranstaltungs- und Exkursionsangebot sowie Schutzgebietsaufsicht (zeitlich beschränkte personelle Präsenz,

Materiallager und Ausgangspunkt für Unterhaltsarbeiten) prüfen und in Zusammenhang mit Nutzungsplanung konkretisieren. Mögliche Standorte bei:

- Camping/Restaurant/Badi Buechenhof (dabei auch Nacheinzonung Camping/Restaurant/Badi Buechenhof prüfen)

- Restaurant Waage (Abzweigung Sägelstrasse, Gotthardstrasse)

- Am Bahnhof Goldau und Seewen (mögliche Standorte für eine Infostelle eventuell verknüpft mit Tierpark Goldau) in geeigneter Art auf die‚ Besucherplattform’ und das Natur- und Erholungsgebiet hinweisen (Beschilderung, Auflage Informationsmaterial und Auskunft beim SBBInformationsschalter)

3.2 Prägnant, ansprechend und einheitlich gestaltete Eingangspforten entwerfen und an strategisch richtigen Orten als Tore ins Natur- und Erholungsgebiet Lauerzersee aufstellen (Corporate Identity)

 

4. Die Lebensräume für Tiere und Pflanzen sind ungeschmälert zu erhalten und werden entsprechend ihrer natürlichen Eigenschaften und Potenziale gepflegt, aufgewertet und gefördert. (Kerngebiete Lebensraum und Vernetzung)

 

Wildtierkorridor

4.1 Gemäss Wildtierkorridor Konzept des Tiefbauamtes Kanton Schwyz (7. Sept. 2006): SZ5 Arth Wildtierüberführung über die Autobahn nach „Gestaltungsvariante 1A: mit Bach am Rand“ bauen. Konkrete Massnahmen gemäss oben genanntem Bericht Seiten 17, 18 und Skizze Seite 20. Zuständigkeit beim ASTRA (Nationalstrassen-gesetzgebung)

4.2 In Ergänzung zur oben genannten Wildtierüberführung und zur Verbesserung der Anbindung an den Urmiberg bzw. Schattberg im Bereich des Siedlungstrenngürtels Arth – Lauerz Deckungsstrukturen wie Hecken, kleine Gehölzgruppen etc. fördern und anlegen

 

Aufwerten der Gewässer- und Auenlandschaft

4.3 Möglichkeit einer ökologischen Aufwertung im Bereich des Steiner Aa-Deltas prüfen (Hochwasserschutz für die dortigen Wohnhäuser gewährleisten, die langfristigen Auswirkungen eines allfälligen Verzichts auf die Geschiebebewirtschaftung im Delta der Steiner Aa sind zu eruieren und aufzuzeigen)

4.4 Stark beeinträchtigte, naturferne, künstliche oder eingedolte Gewässer prioritär innerhalb der Moorlandschaft unter Berücksichtigung des Hochwasserschutzes ökologisch aufwerten

4.5 Innerhalb Amphibienlaichgebiet von nationaler Bedeutung an geeigneten Standorten (vernässt und nicht innerhalb Flachmoorinventar) weitere Amphibienlaichgewässer und kleine Stillgewässer (z.T. entlang der Rundwege z.B. beim Seerosenweiher) für Libellen und Amphibien prüfen (prioritäre Arten: Kammmolch, Gelbbauchunke)

 

Nutzungsplanung Lauerzersee-Sägel-Schutt

4.6 / 4.7 Umsetzung des Flachmoorinventares und der Moorlandschaft von nationaler Bedeutung. Unterteilung des Gebietes in: Umsetzung des Flachmoorinventares und der Moorlandschaft von nationaler Bedeutung. Unterteilung des Gebietes in:

  • Naturschutzzone A (Kerngebiete = Flachmoorinventar, vorgesehene Nutzungen: Streue und extensiv genutzte Wiesen mit Qualität und eventuell Rückführungsflächen)
  • Naturschutzzone B (Vernetzungs-, Puffer und Arrondierungsgebiete, Landschaftsbild- / Landschaftsschutzzonen); inkl. Prüfung einer Aufnahme der Parzelle KTN 1126 in Steinen (nördlich der Autobahn) in die Nutzungsplanung

4.8 Pflegekonzept für das Inventar der Amphibienlaichgebiete von nationaler Bedeutung für die beiden ortsfesten IANB-Objekte Nr. 68 (Sägel-SchuttLauerzersee) und Nr. 138 (Aazopf) ausarbeiten. Einteilung in:

  • Bereiche A (Lebensraum Kerngebiete)
  • Bereiche B (Pufferzonen, Wanderkorridore und Landlebensräume) in Abstimmung mit der Nutzungsplanung Lauerzersee-Sägel-Schutt
  • Perimeter Amphibienlaichgebiet auf Sinn und Folgerichtigkeit überprüfen (diverse Abweichungen mit Perimeter Naturschutzgebiet Sägel-SchuttLauerzersee)

4.9 Vorgängig zur Nutzungsplanung: Es besteht das Anliegen, beim Bund eine Überprüfung des Perimeters der Moorlandschaft zu beantragen: Vorschlag: Perimeter Moorlandschaft grundsätzlich entlang Autobahn A4 und im Artherwald entlang Waldrand und Parzellengrenze führen, nordwestlicher Siedlungsrand von Lauerz mit Perimeter Moorlandschaft abstimmen Weitere Massnahmen

4.10 Schutzgebietsaufsicht als Aufsichts- und Informationsinstanz vor Ort in den Schutzgebieten weiterführen

4.11 Hundeanleinungspflicht im Naturschutzgebiet durchsetzen

4.12 Die Bootsbesitzer erhalten ein Merkblatt über die Lage und die Bestimmungen der im Schutzplan Lauerzersee-Sägel-Schutt festgelegten Wasserschutzzonen. Eine Kopie des Merkblatts ist mit einer Unterschrift als Kenntnisnahme zu retournieren

4.13 Für die bestehenden Schiffsanlagen ist im Rahmen einer Bestandesgarantie ein Durchfahrtsrecht der Wasserschutzzone zu gewähren

5. Das einzigartige Landschaftsbild ist unverfälscht zu erhalten und eindrücklich erlebbar.


Aussichtspunkte, Landschaftserlebnis

5.1 Aussichtspunkt bei Bernerhöchi anlegen („Modul Bänkli, Baum, Abfalleimer“) und Aussichtspunkt Schornen ausbauen (Zugang erstellen, „Modul Bänkli, Baum, Abfalleimer“, seewärts Gehölzbestand auslichten; Richtung A4 Gehölzbestand fördern)


Weitere Massnahmen

5.2 Hochspannungsleitungen im Zuge der Autobahnsanierung im Naturschutzgebiet rückbauen und neu entlang der Autobahn im Tiefbau führen (verkabeln)

5.3 Keine weitere Reduktion der Steine aus dem Bergsturzgebiet zulassen (Festlegung im Rahmen der Nutzungsplanung)

5.4 Siloballen und andere ortsuntypische Materiallager innerhalb der Moorlandschaft abtransportieren

 

6. Land- und Forstwirtschaft unterstützen mit ihren angepassten Nutzungen die vielfältige Kulturlandschaft und die wertvollen Lebensräume.

Landwirtschaft (Kerngebiete Lebensraum, Vernetzung und Landwirtschaft)

6.1 Nutzungsspezifische, parzellenbezogene Massnahmen zur Unterstützung des Artenschutzes mit Landwirten ausarbeiten und vereinbaren (spezifische Schnittzeitpunkte, Strukturen anlegen, Rotationsschnittprinzip, Umgang mit invasiven Neophyten, Verbuschung und Landverschilfung etc.) (Biodiversitätsstrategie, Artenmanagement)

6.2 Pufferzonen (düngerfreie Flächen) entlang der Flachmoore von nationaler Bedeutung ausscheiden und wenn möglich in Form von artenreichen Blumenwiesen entsprechend bewirtschaften

6.3 Im Rahmen der Nutzungsplanung wird geprüft, ob eine Düngung der Wiesen und Weiden innerhalb der Moorlandschaft (ML) und ausserhalb der Flachmoorbiotope nur mit Festmist möglich ist


Forstwirtschaft (Kerngebiet Wald)

6.4 Im Rahmen der Nutzungsplanung Lauerzersee-Sägel-Schutt den Regionalen Waldentwicklungsplan mit dem Inventar Amphibienlaichgebiet von nationaler Bedeutung abstimmen und Massnahmen für Amphibienförderung auch im Wald umsetzen


7. Siedlungs- und Verkehrsentwicklung sind auf die Erholungslandschaft und den Lebensraum Lauerzersee / Sägel / Schutt abgestimmt.

Autobahnanschluss Seewen

7.1  Separate Planung gemäss Massnahmen Richtplan Region Rigi-Mythen 6.1 für Autobahnanschluss Seewen erarbeiten:

  • Fussgängerführung und Fahrradverkehr von und zum Erholungsgebiet getrennt vom neu zu gestaltenden Knotenbauwerk führen
  • Erstellung Bushaltestellen beidseitig der neuen Seewernstrasse im Bereich des Knotenanschlusses

Weitere Massnahmen

7.2  Beim Bund ist vor der Nutzungsplanung zu beantragen, die BLN-Perimeter auf Sinn und Folgerichtigkeit zu überprüfen und anzupassen. Vor allem wären zu bereinigen:

  • Schlenker bei Gotthardstrasse
  • Siedlungsgebiet Lauerz in den BLN-Gebieten Nr. 1604 und Nr. 1606

7.3 Konkrete Schutzziele für BLN und ML im Rahmen der Nutzungsplanung definieren (Empfindlichkeiten, mögliche Gefährdungen, Massnahmen zum Erhalt und Richtlinien für den künftigen Umgang)

7.4 Für Bauten ausserhalb der Bauzonen (insbesondere innerhalb Moorlandschaft und Naturschutzgebiet), die nicht der landwirtschaftlichen Nutzung dienen oder in Zusammenhang mit ihr stehen sind Rahmenbedingungen für deren zukünftige Entwicklung im Rahmen der Nutzungsplanung festzulegen

7.5 Lärmschutzmassnahmen für Liegenschaften entlang der Autobahn (Zuständigkeit beim ASTRA) und deren Verträglichkeit mit den Moorschutzbestimmungen prüfen

7.6 Richtlinien für eine angepasste Ausgestaltung der Siedlungsränder innerhalb und angrenzend an BLN- / ML-Perimeter ausarbeiten und in die kommunalen Baureglemente einbeziehen