Kanton lehnt Bewilligung ab

Bild Erhard Gick Es bleibt dabei: Die geplane Deponie kann im Gebiet Buosigen nicht realisiert werden. Bild Erhard Gick

KANTON ⋅ Neue Runde im Streit um eine künftige Inertdeponie auf der Bernerhöhe: Der Kanton verweigert die Bewilligung, die Schelbert AG kündigt Beschwerde an.


Jürg Auf der Maur


Seit Jahren wird um die Einrichtung einer Intertstoffdeponie auf der Goldauer Bernerhöhe gekämpft. Die Schelbert AG, Muotathal, will eine solche einrichten, muss nun aber einen weiteren Rückschlag entgegennehmen. Der Kanton verweigert die Bewilligung.


Mehrfach schützenswert


Die zuständigen Ämter folgen in ihrer Argumentation weitgehend der Linie, die im vergangenen Jahr ein Gutachten der Eidgenössischen Heimatschutzkommission zeichnete. Letztlich geht es um drei Problemgebiete:

  • Das Vorhaben liege in einem BLN-Gebiet, einem Gebiet also von nationaler Bedeutung, das ungeschmälert erhalten bleiben soll. Das geplante Bauobjekt stehe aber im Widerspruch zum Schutzziel der «ungeschmälerten Erhaltung» solcher BLN-Gebiete.
  • Auch die Rodungsbewilligung wird nicht erteilt. Das Deponievorhaben betrifft teilweise nämlich Waldareal. Da es sich aber nicht um ein forstliches Vorhaben handle, bedeute die Erstellung der Deponie «eine Zweckentfremdung von Waldboden». Das Schwyzer Forstamt stützt sich auf einen Vorentscheid des Bundesamtes für Umwelt (Bafu), welches der Rodung eine Absage erteilte.
  • Dazu kommt, dass sich die Deponie in einem übergeordneten Wildkorridor befände. «Das grossräumige und immissionsträchtige Deponievorhaben würde den überregionalen Wildtierkorridor weiter zerschneiden respektive den Durchgang für Wildtiere verunmöglichen.»

Alles in allem wird deshalb sowohl die kantonale Bau- wie die Rodungsbewilligung verweigert. Die Schelbert AG als Bauherrschaft hat, so der Entscheid des Schwyzer Amtes für Raumplanung, eine Bearbeitungsgebühr von 4900 Franken zu entrichten.


Bewilligung lag schon vor


Die Ablagerung von unverschmutztem Aushub in Buosigen, Goldau, sei verweigert worden, nachdem die erste Baubewilligung im April 2009 erteilt worden sei, erinnert die Schelbert AG in einer Stellungnahme. Die Bauherrschaft erinnert gleichzeitig daran, dass das Verwaltungsgericht diesen Entscheid im Februar 2012 aufgehoben und das Bauvorhaben an die Bewilligungsbehörden zurückgewiesen habe.


Georges Schelbert
"Wir legen beim Regierungsrat Beschwerde ein."
GEORGES SCHELBERT, SCHELBERT AG

Schelbert: «Falscher Entscheid»


Mit dem Entscheid der Schwyzer Behörden ist die Muotathaler Firma ganz und gar nicht zufrieden. «Dieser Entscheid ist vom Grundsatz her falsch», sagt Georges Schelbert. Er bedeute im Ergebnis, «dass in einer rechtskräftig geschaffenen Deponiezone kein Anspruch auf eine Deponiebewilligung gegeben sei». Nach über 10-jähriger konkreter Planungsphase und nachdem die Rechtsgrundlagen für eine Deponie rechtskräftig geschaffen worden waren, müsse die Schelbert AG nun erfahren, «dass sie eine Deponie nicht errichten dürfe».


Es geht weiter


Erwin Hammer, der seit Jahren gegen die Deponie vor seiner Liegenschaft kämpft, kann trotzdem nicht triumphieren, denn die Kontroverse geht weiter. Die Schelbert AG wird gegen den Entscheid Beschwerde führen. Diese müsse durch eine «höhere Instanz beurteilt» werden.


Bote der Urschweiz, 6. Februar 2015
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