Um diesen idyllischen Flecken Land geht es. Hier soll nach dem Willen der ENHK keine Inertdeponie entstehen.

Bild Erhard Gick

 

 

Sind Deponie-Würfel gefallen?

 

BERNERHÖHE Es könnte für die geplante Inertstoffdeponie Bernerhöhe eng werden. Die Eidgenössische Natur und Heimatschutzkommission spricht sich in einem Gutachten dagegen aus.

 

ERHARD GICK

 

«Man hat mich von Erwin Hammer gerne falsch zitieren lassen. Auf der Bernerhöhe war nie von einer Bauschutt-Deponie die Rede. Ich habe immer klar und deutlich gesagt, dass es sich um eine Inertstoffdeponie für sauberen Aushub handelt. Also das, was man bei einem Bauwerk aus dem Boden  abträgt und dort deponiert», stellt Georges Schelbert, Muotathal, mehrfacher Deponiebetreiber, klar. Er hat im Gebiet Bernerhöhe eine Deponie von je zweimal 300 000 Kubikmeter Aushubmaterial geplant. Ob es aber dazu kommt, ist nach dem jüngsten Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) mehr als fraglich.

 

Gutachten spricht dagegen


Diese stellt sich in einem Gutachten an den Kanton Schwyz, namentlich das Amt für Raumentwicklung, klar gegen eine Deponie auf der Bernerhöhe. Sie kommt zum Schluss, «dass die Deponie für unverschmutzten Aushub im Gebiet Buosingen aufgrund der vorliegenden Unterlagen und eines Augenscheins einer Delegation eine schwerwiegende Beeinträchtigung des BNL-Objekts (Schutzgebiet) darstellt. Die ENHK beantragt deshalb, die Rodungsbewilligung nicht zu erteilen und das Vorhaben abzulehnen.» Letztendlich geht es um ein Stück Wald, für welches keine Rodungsbewilligung erteilt wurde. Die Bewilligung hat man beim Bewilligungsverfahren schlicht vergessen, und man sollte sie nachreichen. Das Gutachten, welches vom Präsidenten der ENHK, Herbert Bühl, und dessen Sekretär Fredi Guggisberg unterzeichnet ist, empfiehlt dem Kanton, für die Deponiebedürfnisse eine neue Planung mit Standortevaluation aufzunehmen. «Dabei sind Standorte ausserhalb von BLN-Objekten oder solche mit weniger empfindlichen Landschaftswerten zu priorisieren», schreiben sie weiter. Den Entscheid mit Freude zur Kenntnis genommen hat der Goldauer Erwin Hammer. «Ich kämpfe seit sieben Jahren gegen die Deponie. Der Entscheid der ENHK ist in meinem Sinne ein Sieg für die Natur. Die Deponie wurde mindestens schon dreimal bewilligt und immer wieder abgelehnt, auch durch das Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz», sagt Erwin Hammer. Er wolle nicht alles verändern, aber manchmal müsse man handeln und sich für Ideelles einsetzen.

 

«Die ENHK empfiehlt, das Vorhaben abzulehnen.»

Herbert Bühl, Präsident ENHK

 

War es das?


War es das wirklich? Diese Frage bleibt wohl im Moment noch unbeantwortet. «Ich habe die Hoffnung noch nicht aufgegeben», bekräftigt Deponiebetreiber Georges Schelbert. «Vor allem appelliere ich an die Behörden, ihren Fehler beim Bewilligungsverfahren nicht auf meinem Rücken auszutragen. Wir berufen uns auf den Vertrauensschutz.» Im Amt für Raumentwicklung muss sich Vorsteher Thomas Huwyler auf das laufende Verfahren abstützen. «Ich kann dazu nichts sagen.» Es zeichnet sich ab, aber der Kanton wird sich wohl kaum gegen ein Gutachten der ENHK aussprechen, zumal schon das Bundesamt für Umwelt gegen das Vorgehen des Bewilligungsverfahrens mit einer Beschwerde interveniert hat.

 

Striktes Vorgehen gegen die Aushub-Deponie

 

CHRONIK eg. Auf der Bernerhöhe ist eine Inertdeponie geplant (sauberer Aushub). Dagegen wurde jahrelang opponiert.

• Frühjahr 2014: Der Kanton Schwyz, Amt für Raumentwicklung, erhält ein Gutachten, das sich klar gegen eine Aushubdeponie Berner- höhe ausspricht. Die Forderung der Eidgenössischen Natur- und Heimat- schutzkommission ist klar, das Gebiet soll wieder in eine Landwirtschaftszone umgezont werden.
• 4. März 2012: Erwin Hammer und der Bund klagen erfolgreich beim Schwyzer Verwaltungsgericht. Es wer- den Verfahrensmängel ausgemacht und bestätigt. Diese Mängel werden von der Gegenpartei bereinigt und ein erneutes Baugesuch eingereicht. Die Eidgenössische Natur- und Heimat- schutzkommission wehrt sich. Sie sei beim Bewilligungsverfahren übergan- gen worden. Sie erstellt ein Gutachten.
• 4. November 2011: Es wird publik, dass auch das Bundesamt für Umwelt (Bafu) eine Beschwerde beim Schwyzer Verwaltungsgericht deponiert hat. Die Beschwerde richtet sich gegen die Waldfeststellung.
• 15. Juli 2011: Der Gemeinderat schreibt die Einzelinitiative als unzu- lässig ab. Dagegen wird eine Verwal- tungsgerichtsbeschwerde eingereicht.
• 2. April 2011: Eine zweite Einzel- initiative wird eingereicht, weil man Nachbesserungen in der Formulierung des Initiativtextes (erste Version) ver- langte.
• 9. Juli 2010: Die Beschwerdefrist gegen den Verwaltungsgerichtsent- scheid läuft ab und damit der Ent- scheid, das Urteil des Schwyzer Gerichts vor das Bundesgericht weiterzu- ziehen.
• 8. Juli 2010: Erwin Hammer hat seine angekündigte Einzelinitiative «Keine Grossdeponien etc. in Land- schaftsschutz- und BLN-Gebieten der Gemeinde Arth» eingereicht.
• 21. Juni 2010: 2500 Schwyzer und Schwyzerinnen haben eine Petition gegen die Inertdeponie mitunterzeichnet. Erwin Hammer und Nationalrat Andy Tschümperlin, der die Aktion unterstützt, reichen die Unterschriften bei der Schwyzer Staatskanzlei ein. Die Petition wird mit viel Widerwillen entgegengenommen.
• 15. September 2009: Der Regierungsrat heisst die Beschwerde Hammers in allen Teilen gut und hebt damit die erteilte Baubewilligung auf. Der Schwyzer Regierungsrat reagiert damit auf den negativen Beschwerdeentscheid seitens der Gemeinde Arth, des Bezirks Schwyz und des kantonalen Volkswirtschaftsdepartements, indem er die Ver- waltungsbeschwerde gutheisst.
• 12. Mai 2009: Erwin Hammer er- hebt gegen diesen Beschluss beim Regierungsrat Verwaltungsbeschwerde. Seine Begründung: Der Bürger wurde mit falschen Tatsachen und irrefüh- renden Informationen hinters Licht geführt.
• 14. April 2009: Das Baugesuch wird vom Gemeinderat gutgeheissen.
• 27. August 2008: Gesuch um Bewilligung der Schelbert AG für die Ablagerung von «unverschmutztem Aushubmaterial».
• 14. Dezember 2007: Eine Mehrheit von nur 150 Anwesenden überweist an der Gemeindeversammlung das Sachgeschäft der Zonenplan- und Bau- reglementsänderung der Gemeindeabstimmung.
• 10. Januar 2007: In einer Vernehmlassung des Amts für Raumplanung, heute Amt für Raumentwicklung, wird die Ablehnung der Beschwerde von Pro Natura empfohlen, mit der Begründung «… keine erheb- liche Beeinträchtigung des BNL-Objekts zu erwarten. Ein ENHK-Gutachten ist nicht nötig.»
• 8. Juli 2006: Einsprache von Pro Natura gegen die geplante Umzonung, Hauptgründe sind, dass es sich um ein BLN-Gebiet handelt und die ökologischen Strukturen.
• 2004: Erstmals wird bekannt, dass in Buosingen, Bernerhöhe, eine Aus- hubdeponie von zweimal 300 000 Kubikmetern geplant ist.

 


HINWEIS



Chronik zusammengestellt aus aktuellen Ereignissen zur geplanten Deponie Bernerhöhe, aus Schriftverkehr und Angaben des Deponiegegners Erwin Hammer.

 

 Bote der Urschweiz, 5. Juli 2014

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