Erneutes Nein zur Deponie


Geländemulde BernerhöheDie Geländemulde unterhalb der Bernerhöhe.Bild: Jürg Auf der Maur

Die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission lehnt auch ein abgespecktes Projekt für eine Deponie im Gebiet unterhalb der Bernerhöhe Richtung Lauerz ab.

Der Goldauer Bauernsohn Erwin Hammer strahlt: «Seit 14 Jahren kämpfe ich dafür, dass das schöne Gebiet unterhalb der Bernerhöhe Richtung Lauerz nicht zum Standort einer Deponie wird.» Jetzt ist er seinem Ziel einen weiteren grossen Schritt näher gekommen.


Die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) hat sich in einem Gutachten erneut und deutlich gegen ein Deponievorhaben ausgesprochen. Dieses Mal ging es um die Beurteilung einer «abgespeckten» Version. Bereits 2014 kam die ENHK zum Schluss, dass das damals durch die Firma Schelbert AG, Muotathal, vorgelegte Projekt eine «schwerwiegende Beeinträchtigung» sei.


Die betroffene Geländemulde gehört als Objekt im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler (BLN) zu den schützenswerten Landschaften und umfasst als Ausläufer und Zeuge des Goldauer Bergsturzes neben Gehölz und Felsblöcken etwa auch ein kleinflächiges Moor.



Schelbert AG hält an Deponieplänen auf der Bernerhöhe fest


Gehören damit die Deponiepläne auf der Bernerhöhe der Vergangenheit an? Erwin Hammer hofft das nicht zuletzt für die 2500 Personen, die vor Jahren eine von ihm lancierte Petition unterschrieben haben. «Mir geht es um die einmalig schöne Landschaft und die Natur als Ganzes», so Hammer. Er sei eigentlich schon nach dem Nein von 2014 davon ausgegangen, dass der Kampf nun vorbei sei.

Hammers Kampf ist aber wohl weiterhin nicht ausgestanden. «Unsere Absicht ist nach wie vor, die Deponie in reduziertem Ausmass zu realisieren», erklärt Georges Schelbert sen. auf Anfrage des «Boten der Urschweiz». Immerhin liege eine rechtskräftige Zone für Materialgewinnung und Ablagerung vor, welche die Arther Stimmbürger genehmigt hätten und der Regierungsrat in Kraft gesetzt habe. Das ENHK-Gutachten sei eine Stellungnahme, die in der Umsetzung des Projektes so weit wie möglich berücksichtigt werde. «Unseres Erachtens sind nun die Behörden gefordert, aufzuzeigen, wie dieser Rechtserlass – nämlich das Recht auf Errichtung und Betrieb einer Deponie – umgesetzt werden kann.» (adm)



ENHK-Gutachten lehnt auch reduziertes Projekt ab


Nach dem Nein 2014 durch die ENHK legte die Schelbert AG 2019 ein reduziertes Projekt vor. Das Deponievolumen wurde von rund 280000 Kubikmetern auf 134000 verkleinert. Der Abbauperimeter wurde so reduziert, dass die bestehende Geländemulde zwar verkleinert, aber nicht mehr vollständig überschüttet worden wäre. Die maximale Schutthöhe wäre noch auf 12 und nicht mehr auf 25 Meter zu stehen gekommen. Die grossen Steinblöcke wären vollständig erhalten geblieben, die kleineren wären entnommen, zwischengelagert und anschliessend wieder platziert worden.


Die Kommission bleibt aber bei ihrem Nein: «Sie stellt fest, dass das Projekt auch mit einem reduzierten Volumen weiterhin zu einer markanten Veränderung der ursprünglichen Topografie und zu Zerstörung von grossen Teilen des Felssturzreliefs führt», heisst es im Gutachten.


Auch wenn die grössten Blöcke an ihrem Standort erhalten werden, so die von Präsidentin Heidi Z’graggen unterschriebene Expertise, «würden sie doch ihre authentische Zeugenfunktion des Bergsturzereignisses verlieren». Die kleineren Felsblöcke würden zudem durch die geplante temporäre Entfernung und Wiedereinsetzung an einem neuen Standort ihre natürliche Einbettung verlieren.


Insgesamt kommt die Kommission zum Schluss, «dass auch das reduzierte Projekt einer Deponie für unverschmutzten Aushub am Standort Buosigen-Bernerhöchi zu einer schweren Beeinträchtigung im Hinblick auf die Schutzziele des BLN-Objektes führt», so die Urner CVP-Ständerätin.


Jürg Auf der Maur,
Bote der Urschweiz, 21. April 2020
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