Deponie-Debakel: Zurück auf Feld 1

 

Teilsieg für Erwin Hammer: Die Deponie auf der Bernerhöhe kommt vorderhand nicht.

 

Goldau Auf der Bernerhöhe war eine Deponie für sauberen Bauaushub geplant. Der Goldauer Erwin Hammer und der Bund entdeckten Verfahrensmängel. Sie klagten erfolgreich beim Verwaltungsgericht.

Der Rechtsstreit zwischen dem Goldauer Erwin Hammer und der Gemeinde Arth beziehungsweise dem Kanton Schwyz dauert schon lange. Schon im September 1999 opponierte Hammer: «Wie kann die Gemeinde nur einen solchen Schandfleck bewilligen?» Die Gemeinde hatte eine Baubewilligung für den Betrieb einer Inertstoffdeponie erteilt. Weil diese im Schnittpunkt dreier Landschaften von nationaler Bedeutung (BNL) liegt, wollte er dagegen vorgehen, dass die intakte Natur mit einer Deponie verschandelt wird. Jetzt hat er vor dem Schwyzer Verwaltungsgericht einen bedeutenden Teilsieg erlangt. Zusammen mit dem Bundesamt für Umwelt (Bafu) reichte er in Schwyz Beschwerde ein.

 

Stolperstein sind zwei Waldstücke

Worum ging es dabei? Der Schwyzer Regierungsrat hatte noch eine Beschwerde gegen die vom Arther Gemeinderat erteilte Baubewilligung für die Inertdeponie Bernerhöhe abgewiesen und damit faktisch die Baubewilligung für die Ablagerung von unverschmutztem Aushubmaterial auf der Bernerhöhe bewilligt. «Damit war ich aber nicht einverstanden. Die Baubewilligung wurde aufgrund falscher Tatsachen und Verfahrensmängel erteilt. Dagegen wollte ich vorgehen, genauso wie das Bafu», sagte Erwin Hammer auf Anfrage.

Konkret ging es diesmal darum, dass für zwei Waldstücke, welche sich auf dem «künftigen» Deponie-Grundstück befinden, keine rechtskräftige Waldfeststellung stattgefunden hatte, und damit auch die damit verbundene Rodungsbewilligung in der erteilten Baubewilligung fehlte. Das Bundesamt für Umwelt focht am 20. September letzten Jahres diesen regierungsrätlich abgewiesenen Beschwerdeentscheid an, zusammen mit Hammer. Beide Beschwerdeführer bekamen vor Gericht nun Recht. «Es trifft zu. Das Verwaltungsgericht hat den Gemeinderatsbeschluss und den Gesamtentscheid des Kantons aufgehoben», bestätigt Franz Huser, Gemeindeschreiber in Arth.

 

Heimatschutz redet mit

Weil es sich beim Deponiegebiet um Landschaften, die im Randgebiet des Bundesinventars von Landschaften und Naturdenkmälern von nationaler Bedeutung liegen, handelt, befanden auch die Richter in Schwyz, dass Bern bei der Erteilung einer Baubewilligung hätte miteinbezogen werden müssen. Das hat das kantonale Forstamt beispielsweise bei der Waldfeststellung unterlassen. Das Verwaltungsgericht hat aber die Meinung des Schwyzer Regierungsrates, dass das waldrechtliche Verfahren nur zwischen der Beschwerdegegnerin und den Behörden ablaufen müsse, klar verworfen. Das Gericht kam zur Auffassung, dass es in jedem Fall ein ordentliches Verfahren braucht. «Ich habe mich natürlich riesig gefreut, dass hier dem Recht Genüge getan wird», sagt der Goldauer Erwin Hammer.

Seine Erfolgsaussichten sind gut, denn das zuständige Forstamt hat bereits in einem früheren Verfahrensstadium festgehalten, dass es sich bei beiden Bestockungen um Wald handelt. «Es ist kaum anzunehmen, dass es nun zu einem anderen Ergebnis kommt», ist Erwin Hammer überzeugt. Und das Schwyzer Verwaltungsgericht kam noch zu einem weiteren Schluss und stützte dabei das Vorgehen des Bundesamtes für Umwelt. Beim betroffenen geplanten Deponiegebiet handelt es sich um eine Landschaft, für die eine Bewilligung mitunter auch Bundesaufgabe sei. Das Gericht sagt deshalb, dass gleichzeitig mit dem Waldfeststellungsverfahren auch ein Gutachten durch die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) eingeholt werden müsse. «Es müssen entsprechend neue Verfahren in die Wege geleitet werden», sagt Gemeindeschreiber Franz Huser. Je nach Ausgang der Verfahren sei aber längst nicht mehr sicher, ob überhaupt noch eine neue Baubewilligung erteilt werden kann. «Wir wollen in Arth zuerst das Ergebnis des Kantons und des Bundes abwarten», sagt Huser, gesteht ein, dass im schlimmsten Fall keine Bewilligung erteilt werden könne. «Wir müssen diese Rüge des Verwaltungsgerichts zur Kenntnis nehmen», nimmt auch der Leiter des Bauamtes Arth, André Birrer, den Gerichtsentscheid zu Kenntnis. «Das heisst zurück auf Feld 1. Die Bewilligungen werden damit hinfällig. Es braucht eine Neubeurteilung», kommentiert Birrer den Entscheid.

 

Zentralschweiz am Sonntag
Erhard Gick

 

Aus der Chronik: Streit über 5 Jahre

  • 14. Dezember 2007: Eine Mehrheit von nur 150 Anwesenden überweist an der Gemeindeversammlung das Sachgeschäft der Zonenplan- und Baureglementsänderung der Gemeindeabstimmung. Im Februar 2008 angenommen.
  • 27. August 2008: Gesuch um Bewilligung der Deponie durch die Muotathaler Schelbert AG für die Inertstoffdeponie.
  • 14. April 2009: Baugesuch wird vom Gemeinderat gutgeheissen.
  • 12. Mai 2009: Erwin Hammer erhebt gegen diesen Beschluss beim Regierungsrat Verwaltungsbeschwerde. Seine Begründung: Der Bürger wurde mit falschen Tatsachen und irreführenden Informationen hinters Licht geführt.
  • 15. September 2009: Der Regierungsrat heisst die Beschwerde Hammers in allen Teilen gut und hebt die Baubewilligung auf.
  • 21. Juni 2010: 2500 Schwyzer haben eine Petition gegen die Inertstoffdeponie mitunterzeichnet.
  • 15. Juli 2011: Der Gemeinderat schreibt die Einzelinitiative als unzulässig ab.
  • 20. September 2011: Erwin Hammer und das Bundesamt für Umwelt reichen beim Verwaltungsgericht Schwyz Beschwerde ein. Zentraler Punkt: das Waldfeststellungsverfahren.
  • Februar 2012: Die Beschwerden gegen den Gemeinderat und den Regierungsrat werden gutgeheissen.